Zur Vorbeugung von Bauwerksschäden und Mängeln:
- Wärmeschutznachweise nach DIN 4108 und der gültigen Verordnung über den
energiesparenden Wärmeschutz (EnEV 11/2001) unter Berücksichtigung des
Feuchteschutzes (DIN 4108 Teil 3)
- Schallschutznachweise nach DIN 4109
- Brandschutznachweise nach DIN 4102